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Keine Wartezeiten beim Anbieterwechsel

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Wartezeiten beim Anbieterwechsel Die Verbraucher dürfen sich auf einige vorteilhafte Änderungen im Jahr 2012 freuen. Durch die bereits am 2. März 2011 beschlossene und voraussichtlichen im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft tretende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollen EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch sind insbesondere für den Bereich der Telekommunikation mehr Transparenz sowie Kosteneinsparungen zu erwarten. So hat der Gesetzgeber beispielsweise schriftlich verankert, dass Kunden, die den Provider für Ihren Telefon- und Internetanschluss wechseln, so schnell wie möglich wieder erreichbar sein müssen. Wartezeiten von mehr als einem Tag sind nicht nur unzumutbar, sondern ebenso gesetzwidrig. Strafen für den Fall, dass Anbieter den neuen Verpflichtungen nicht nachkommen, gibt es jedoch leider nicht.

Darüber hinaus dürfen die Anbieter sogenannter Kunden- oder Servicehotlines die Zeit, die der Anrufer in der Warteschleife verbringt, nicht berechnen. Obwohl die Regelung zu kostenfreien Warteschleifen bereits im Mai 2010 von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner angekündigt worden war, sind bis zur endgültigen Umstellung der Technik vorerst lediglich die ersten zwei Minuten kostenlos. Nach der abschließenden Realisierung bezahlt man dann aber endlich nicht mehr für das Hören von Musik oder automatischen Ansagen. Dies gilt sowohl für 0180- und 0900-Dienste als auch bei allen Arten von Sonderrufnummern. Nur bei Ortsnetzrufnummern und herkömmlichen Mobilfunkrufnummern dürfen kostenpflichtige Warteschleifen dann noch uneingeschränkt eingesetzt werden, was eventuell bei einigen Verbrauchern für Verwirrung sorgen könnte.

Auch Verträge für mobiles Internet fallen unter die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Bis dato mussten die Verträge mit den Providern für mobiles Telefonieren und Surfen für 24 Monate fest abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass sich die Tarife so schnell ändern, dass es für Kunden nicht tragbar sei, länger als 12 Monate gegenüber einem Anbieter verpflichtet zu sein. Jeder Telekommunikationskonzern muss seinen Kunden künftig die Option bieten, einen Jahresvertrag zu bekommen. Das gilt für Festnetzanschlüsse und Mobilfunkverträge sowie Onlinedienste.

Irreführende Werbeaussagen zur Geschwindigkeit von Festnetz-DSL-Zugängen und der Drosselung von Datenübertragungsraten nach Erreichen eines bestimmten Volumens beim mobilem Internet sollen ab diesem Jahr ebenfalls der Vergangenheit angehören. Bislang wird nämlich häufig nur das maximal mögliche Tempo beworben und in den Vordergrund gestellt, die neuen Gesetze umfassen nun aber auch Auflagen zur Nennung der erreichbaren Mindestgeschwindigkeit bei DSL-Anschlüssen. So sollen die Verbraucher ab sofort auf einen Blick erkennen können, welche Übertragungsraten im schlechtesten Fall zur Verfügung stehen.

Dank der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dürfen die Anbieter von mobilem Internet vorerst nicht mehr mit Werbeslogans wie beispielsweise “Ohne Limit Surfen und Mailen” oder “SuperFlat Internet Mobil: Surfen Sie unbegrenzt im Internet” auf Kundenfang gehen. Da fast alle Provider die Übertragungsgeschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Volumens drosseln, sind Werbeversprechen und Bezeichnungen wie “UMTS-Flat”, “unbegrenzt” oder “ohne Limit” nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführend. Nachdem die Verbraucherzentrale einstweilige Verfügungen gegen die Anbieter erwirkt hat, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind, sind die Werbeaussagen auf den Anbieterwebseiten bereits geändert worden.


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